Ehrenamt
Rz. 25
Eine ehrenamtliche Tätigkeit dient nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz, sondern ist Ausdruck einer inneren Haltung. Für ein Ehrenamt wird keine Vergütung erwartet.
Durch eine ehrenamtliche Tätigkeit wird daher kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Auftrag begründet (siehe
Auftrag).
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