Betrieb
Rz. 2
Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht festgelegt, sondern vorausgesetzt.
Der Betrieb ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04)
- eine organisatorische Einheit,
- innerhalb derer der Arbeitgeber alleine oder mit seinen Arbeitnehmern
- mit Hilfe technischer und immateriellen Mitteln
- bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt.
Ein Betrieb wird regelmäßig von einem Unternehmen geführt. Möglich ist auch, dass ein Betrieb von mehreren Unternehmen gemeinschaftlich geführt wird (siehe
gemeinschaftlicher Betrieb).
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