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Arbeitsverhältnis (Krankheit)

Krankenkasse

Rz. 12

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall den Lohn fortzuzahlen, bis zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 EntgFG@). Danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse (§ 47 Abs. 1 SGB V@).


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Dokument-Nr. 000417 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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