Entgeltgruppe
Rz. 9
Eine tarifliche Entgeltgruppe regelt die Vergütung für bestimmte Tätigkeiten, z.B. einfachsten Tätigkeiten (ohne fachliche Einarbeitung), einfachen Tätigkeiten (fachliche Einarbeitung), Tätigkeiten mit Ausbildungsabschluss, Tätigkeiten mit Hochschulabschluss.
Für die richtige Eingruppierung kommt es nicht darauf an, welche Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag angegeben ist. Für die richtige Eingruppierung ist der Tarifvertrag maßgebend (siehe Eingruppierung,
Rz.10).
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Rz. 10 >>