jura-basic (Probezeit Begriff-und-Bedeutung) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Probezeit)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Die Probezeit dient dazu, den Arbeitnehmer zu prüfen, ob er für die Arbeit geeignet ist.

Das Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das wegen der vereinbarten Erprobung leichter lösbar ist.

Die Dauer der Probezeit ist grundsätzlich Verhandlungssache.

Die Probezeit kann ausgestaltet sein

  • als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit

  • als befristetes Arbeitsverhältnis (Zeitvertrag)


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000345 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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