Arbeiten zum Lebensunterhalt
Rz. 8
Arbeiten Studenten neben dem Studium, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, dann werden diese Studenten auch als Werkstudenten bezeichnet. Werkstudenten werden arbeitsrechtlich grundsätzlich wie alle andere Arbeitnehmer behandelt (siehe Werkstudenten,
Rz.10).
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