Tariflohn
Rz. 6
Der Tariflohn steht im Tarifvertrag. Es ist der Lohn, der zwischen den Tarifvertragsparteien (z.B. Arbeitgeber und Gewerkschaft) ausgehandelt worden ist (siehe Tarifvertragsparteien,
Rz.10).
Der Tariflohn wird auch als tariflicher Mindestlohn bezeichnet, da dieser Lohn vom Arbeitgeber mindestens bezahlt werden muss. Der tarifliches Mindestlohn ist ein Lohn, der einzelvertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht unterschritten werden darf. Der tarifliche Mindestlohn bestimmt die Untergrenze für den Lohn.
Der tarifliches Mindestlohn darf nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohn liegen (siehe
Mindestlohn). Eine übertarifliche Bezahlung ist zulässig.
Der Tariflohn gilt nicht für alle Arbeitnehmer eines Betriebs. Der Tarifvertrag und somit der Tariflohn gilt nur für die Tarifgebundenen. Für die Tarifgebundenen (z.B.gewerkschaftsangehöriger Arbeitnehmer) gilt die Tarifgebundenheit (siehe Tarifgebundenheit,
Rz.9).
Der Tariflohn kann auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gelten, sofern dies vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist (siehe Allgemeinverbindlicherklärung,
Rz.19).
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