Arbeitsausfall
Rz. 3
Der Arbeitnehmer ist zur Erbringung seiner Dienstleistung verpflichtet (
§ 611a Abs. 1 BGB@).
Während des Arbeitsverhältnisses können Leistungsausfälle eintreten, z.B wegen
- Erkrankung des Arbeitnehmers
- Kurze Abwesenheit des Arbeitnehmers (z.B. Todesfall in der Familie)
- Annahmeverzug des Arbeitgebers
- Kurze Betriebseinstellung (z.B. wegen Hochwasser)
- Erholungsurlaub des Arbeitnehmers
Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer nur für geleistet Arbeit einen Lohn.
Es gibt Ausnahmen, z.B. Lohnfortzahlung ohne Arbeitsleistung bei Krankheit oder Urlaub.
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