jura-basic (Arbeitsfreistellung Arbeitsausfall) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitsfreistellungen, Arbeitsausfall)

Arbeitsausfall

Rz. 3

Der Arbeitnehmer ist zur Erbringung seiner Dienstleistung verpflichtet (§ 611a Abs. 1 BGB@).

Während des Arbeitsverhältnisses können Leistungsausfälle eintreten, z.B wegen

  • Erkrankung des Arbeitnehmers

  • Kurze Abwesenheit des Arbeitnehmers (z.B. Todesfall in der Familie)

  • Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • Kurze Betriebseinstellung (z.B. wegen Hochwasser)

  • Erholungsurlaub des Arbeitnehmers

  • Feiertage

Grundsätzlich erhält der Arbeitnehmer nur für geleistet Arbeit einen Lohn.

Es gibt Ausnahmen, z.B. Lohnfortzahlung ohne Arbeitsleistung bei Krankheit oder Urlaub.


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Dokument-Nr. 000169 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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