jura-basic (Arbeitsfreistellung Feiertage) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Arbeitsfreistellungen, Arbeitsausfall)

Feiertage

Rz. 15

An Feiertagen muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten. Fällt infolge eines Feiertags die Arbeitszeit aus, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 2 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG). Mehr zu diesem Thema (siehe Feiertage).


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Dokument-Nr. 000169 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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