Sonderzahlungen
Rz. 22
Die Sonderzahlung ist ein Vergütung, die zusätzlich zur Grundvergütung bezahlt wird. Ihre Anknüpfungspunkte sind weniger die Leistung des Arbeitnehmers (Arbeitszeit oder Arbeitserfolg), sondern besondere Umstände, z.B. Nacharbeit, Weihnachten, Urlaub
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