jura-basic (Weisungsrecht Kleiderordnung) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Direktionsrecht, Weisungsrecht)

Kleiderordnung

Rz. 8

Die Dienstanweisung des Arbeitgebers zur Einhaltung der betrieblichen Kleiderordnung, fällt in den Bereich des Rechts auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).

Diese Grundrecht des Arbeitnehmers auf Entfaltung der Persönlichkeit kann aus sachlichen Gründen eingeschränkt werden, insbesondere im Dienstleistungsbereich (LAG Köln, 18.08.2010, 3 TaBV 15/10).


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Dokument-Nr. 000270 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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