jura-basic (Weisungsrecht Rechte des Betriebrats) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Direktionsrecht, Weisungsrecht)

Rechte des Betriebrats

Rz. 13

Vielfach ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers durch den Betriebsrat eingeschränkt.

So hat der Arbeitgeber eines großen Unternehmens (mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern) den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten,

Weitere Mitwirkungsbereiche des Betriebsrats:

  • Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf

  • sozial Angelegenheiten

  • Kündigung

Ausführliches zum Thema : siehe unter Mitbestimmung des Betriebsrates


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Dokument-Nr. 000270 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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