Trinkgeld
Rz. 12
Das Trinkgeld gehört nicht zum Lohn. Es ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
Da das Trinkgeld nicht zum Lohn gehört, unterliegt es nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Die Anweisung des Arbeitgebers, das Trinkgeld mit anderen Mitarbeitern zu teilen (Trinkgeld in Gemeinschaftskasse einzuzahlen), ist unwirksam (siehe
Trinkgeld).
Möglich ist, dass die Mitarbeiter damit einverstanden sind, dass das Trinkgeld in eine Gemeinschaftskasse kommt.
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