Versetzung
Rz. 7
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zu einer Versetzung des Beschäftigten im Rahmen seines Weisungsrechts berechtigt.
Das Direktionsrecht kann der Arbeitgeber aber nicht willkürlich ausüben. Er muss das Direktionsrecht nach billigem Ermessen (
§ 106 GewO@) ausüben. Mehr dazu siehe >>
Arbeitsplatzwechsel
Bei Unternehmen mit Betriebsrat sind die Rechte des Betriebrats zu beachten.
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