jura-basic (Weisungsrecht Versetzung) - Grundwissen
   
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Arbeitsverhältnis (Direktionsrecht, Weisungsrecht)

Versetzung

Rz. 7

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zu einer Versetzung des Beschäftigten im Rahmen seines Weisungsrechts berechtigt.

Das Direktionsrecht kann der Arbeitgeber aber nicht willkürlich ausüben. Er muss das Direktionsrecht nach billigem Ermessen (§ 106 GewO@) ausüben. Mehr dazu siehe >> Arbeitsplatzwechsel

Bei Unternehmen mit Betriebsrat sind die Rechte des Betriebrats zu beachten.


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Dokument-Nr. 000270 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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