Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Soweit Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung durch den Arbeitsvertrag nicht konkret bestimmt sind, kann der Arbeitgeber diese Arbeitsbedingungen im Rahmen seines Weisungsrechts näher bestimmen (siehe Arbeitsvertrag).
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