jura-basic (AGB Preisklausel Preisvorbehaltsklauseln) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

AGB (Preisklauseln, Preisänderung, Preisanpassung)

Preisvorbehaltsklauseln

Rz. 5

Ein Vertrag kann eine Preisvorbehaltsklausel enthalten

Bei einer Preisvorbehaltsklausel haben sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss noch nicht auf einen festen Preis geeinigt. Erst nach Vertragsabschluss soll der Verwender den Preis bestimmen können.

Beispiel: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis nach der aktuellen Preisliste bei Lieferung zu bestimmen ( sog. Tagespreisklausel).

Eine nachträgliche Leistungsbestimmung ist zulässig.

Der Gesetzgeber selbst regelt in § 315 ff. BGB@ die nachträgliche Leistungsbestimmung. Die Bestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 315 BGB@). Die nachträgliche Leistungsbestimmung muss vor der Vertragserfüllung erfolgen (z.B. vor der Lieferung der Ware) .

Eine Preisänderungsklausel kann individuell ausgehandelt sein oder vorformuliert in einer AGB stehen. Steht eine Preisänderungsklausel in AGB ist das AGB-Recht zu beachten.

Maßstab für die Überprüfung eine Preisbestimmung in AGB ist § 307 Abs. 1 und 2 BGB@ iVm § 315 BGB@.

Der BGH sieht eine Abwälzung jeder beliebigen Preissteigerung auf den Käufer als unangemessene Benachteiligung an (BGHZ 82, 21, 25). Eine Tagespreisklausel ist zulässig, wenn dem Käufer ein Rücktrittsrecht einräumt wird, sobald die Preiserhöhung den zumutbaren Rahmen übersteigt (BGHZ 90, 69, 78).


<< Rz. 4 || Rz. 6 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000577 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...