Doppelabtretung
Rz. 12
Tritt ein
Zedent dieselbe Forderung zweifach ab, spricht man von einer sog. Doppelabtretung.
Bei einer Doppelabtretung erhält nur der erste
Zessionar die Forderung. Mit der Abtretung tritt ein Gläubigerwechsel ein. Für eine weitere Abtretung ist der Zedent nicht mehr berechtigt. Wer die Forderung als erstes übertragen bekommt, erwirbt sie (siehe
Doppelabtretung).
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