Duldungsvollmacht
Rz. 6
Die Duldungsvollmacht ist eine Rechtsscheinvollmacht. Bei einer Rechtsscheinvollmacht hat der Vollmachtgeber keine Vollmacht erteilt. Er hat aber den Rechtsschein einer Vollmachtserteilung zu verantworten.
Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene weiß, dass ein anderer für ihn handelt, aber nichts dagegen unternimmt, z.B. Freund duldet, dass seine Freundin in seinem Namen einkaufen geht.
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