Durch Vertrag kann der Gläubiger seine Forderung auf eine andere Person übertragen (sog.
Abtretung).
Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger (Zessionar) an die Stelle des bisherigen Gläubigers (
§ 398 BGB@).
Der bisherige Gläubiger wird auch als Zedent bezeichnet.