jura-basic (AGB Klauselverbote) - Grundwissen
   
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Inhalt

AGB (Spezielle Klauselverbote)

Einleitung

Rz. 1

Ist eine inhaltliche Überprüfung (Inhaltskontrolle) von vorformulierten Vertragsklauseln nach § 307 BGB@ zulässig, dürfen die AGB nicht gegen die gesetzlichen Klauselverbote verstoßen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können verstoßen, gegen

Verboten sind beispielsweise:

  • Unverständliche Klauseln

  • Mehrdeutige Klauseln

  • Überraschungsklauseln

  • kurzfristiges Preisänderungsrecht

  • Verstoß gegen das Transparenzgebot

Die gesetzlichen Klauselverbote sind nicht auf alle Verträge anwendbar. Auf Verträgen zwischen Unternehmern finden sie keine Anwendung (siehe Anwendungsbereich, Rz.2).


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000294 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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