Einleitung
Rz. 1
Ist eine inhaltliche Überprüfung (
Inhaltskontrolle) von vorformulierten Vertragsklauseln nach
§ 307 BGB@ zulässig, dürfen die AGB nicht gegen die gesetzlichen Klauselverbote verstoßen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (
AGB) können verstoßen, gegen
Verboten sind beispielsweise:
- kurzfristiges Preisänderungsrecht
- Verstoß gegen das Transparenzgebot
Die gesetzlichen Klauselverbote sind nicht auf alle Verträge anwendbar. Auf Verträgen zwischen Unternehmern finden sie keine Anwendung (siehe Anwendungsbereich,
Rz.2).
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Rz. 2 >>