jura-basic (Lohn Nettolohn) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Arbeitsverhältnis (Arbeitslohn, Vergütung)

Nettolohn

Rz. 7

Der Nettolohn ist der ausbezahlte Lohn.

Der Nettolohn ist der ausbezahlte Lohn, nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).

Die vereinbarte Vergütung (Arbeitslohn) ist mangels vereinbarter Regelung der Vertragsparteien eine Bruttovergütung. Auch der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttolohn. Der ausbezahlte Betrag (netto) an den Arbeitnehmer ist niedriger, als der Bruttobetrag (siehe Bruttolohn, Rz.8).


<< Rz. 6 || Rz. 8 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000481 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.


Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...