Nettolohn
Rz. 7
Der Nettolohn ist der ausbezahlte Lohn.
Der Nettolohn ist der ausbezahlte Lohn, nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung).
Die vereinbarte Vergütung (
Arbeitslohn) ist mangels vereinbarter Regelung der Vertragsparteien eine Bruttovergütung. Auch der gesetzliche
Mindestlohn ist ein Bruttolohn. Der ausbezahlte Betrag (netto) an den Arbeitnehmer ist niedriger, als der Bruttobetrag (siehe Bruttolohn,
Rz.8).
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