Sammelwerke
Rz. 2
Ein Datenbankwerk iSd
§ 4 Abs. 2 UrhG@ erfordert eine Sammlung, die ein Sammelwerk ist.
Ein Sammelwerk ist eine Sammlung von
- Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen,
- die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente
Urheberrechtlich geschützt sind nicht die einzelne Elemente der Sammlung, sondern die Struktur der Sammlung. Die besondere Struktur ergibt sich durch die individuelle Auswahl oder Anordnung der Elemente (siehe
Sammelwerke).
Hersteller eines Datenbankwerkes ist der Urheber des Sammelwerkes (siehe Hersteller,
Rz.7).
Eine individuelle Sammlung ohne Ordnungssystem kann kein Datenbankwerk sein (siehe Ordnungssystem).
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