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Urheberrecht (Kopierfreiheit)

Filesharing

Rz. 10

Filesharing ist das Verteilen von Daten im Rahmen einer Tauschbörse.

Bei einer Tauschbörse ist zu unterscheiden zwischen

  • dem Bereithalten einer digitalen Kopie zum Download sowie

  • das Herunterladen einer Datei

Das Bereitstellen von Dateien auf dem Server zum Download für jedermann ist als öffentliche Wiedergabe zu qualifizieren. Erfolgt dies ohne Zustimmung des Urhebers, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor (siehe Filesharing).


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Dokument-Nr. 000454 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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