jura-basic (Lichtbildwerk Bearbeitungen) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Urheberrecht (Lichtbildwerke und Lichtbilder)

Bearbeitungen

Rz. 12

Ein Lichtbild oder Lichtbildwerk kann nachträglich bearbeitet werden.

Wird ein Lichtbildwerk bearbeitet, dann ist § 23 UrhG@ zu beachten. Danach dürfen bearbeitete Bilder nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden (siehe Berabeitung).


<< Rz. 11 || Rz. 13 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000636 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung, zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.


Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...