Computerbilder
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a) Computerbilder sind Bilder, die am Computer erstellt werden. Sie können weder Schutz als Lichtbildwerke noch als Lichtbilder haben, da sie am Computer entstehen, ohne Einsatz von Licht. Geschützt kann aber der Inhalt der Abbildung (Motiv) sein.
b) Am Computer entstandene Grafiken können sein:
Werden unter Einsatz von Licht entstandene Bilder (Lichtbilder oder Lichtbildwerke) am Computer bearbeitet, dann kann eine
Bearbeitung iSd
§ 23 UrhG@ oder
freie Benutzung vorliegen.
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