jura-basic (Lichtbildwerk Schnappschuss) - Grundwissen
   
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Urheberrecht (Lichtbildwerke und Lichtbilder)

Schnappschuss

Rz. 4

Schnappschüsse sind spontane Fotografien ohne Gestaltungsmittel, ohne fotografische Inszenierung und ohne geistige Überlegungen zum Lichtbild, z.B. Familienschnappschüsse, Selfies.

Beispiel: Die Fotos entstehen, ohne dass es auf die Auswahl des Aufnahmeorts, des Kameratyps, eines bestimmten Objektivs oder Feineinstellungen (wie Blende und Zeit) ankommt. Entscheidend ist der Moment, der als Foto festgehalten werden soll.

Der Schnappschuss ist daher urheberrechtlich kein Lichtbildwerk, sondern ein Lichtbild. Der Fotografierende ist der Lichtbildner, ihm steht der Lichtbildschutz zu (vgl. § 72 Abs. 2 UrhG@).


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Dokument-Nr. 000636 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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