Heimfall
Rz. 26
Wird der Nutzungsvertrag beendet, dann fällt das Nutzungsrecht automatisch an den Urheber zurück.
Diese Art von Rückfall des Nutzungsrechts an den Urheber wird als Heimfall bezeichnet.
Das Nutzungsvertrag kann beendet werden,
Nutzt der bisherige Lizenzinhaber das Werk weiter, begeht er eine Urheberrechtsverletzung.
Details dazu (siehe Beendigung,
Rz.25).
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