OnlineNutzung
Rz. 8
Die Online-Nutzung von Werken ist eine eigenständige Nutzungsart. Sie ist eine neuartige technische Nutzungsmöglichkeit. Die Verwertung von Werken erfolgt durch elektronische Übermittlung.
Die Übermittlung an den Nutzer erfolgt nicht in körperliche Form, sondern unkörperlich. Die Übermittlung kann durch Kabel oder kabellos auf den Monitor, das Smartphone oder Tablet des Nutzers erfolgen. Werke werden dem Nutzer über das Internet zugänglich gemacht, zum Download oder zum Streaming.
Diese neue Verwertungsform ist als Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach
§ 19a UrhG@ gesondert geregelt.
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