Verwendungsformen
Rz. 2
Ein Werk kann unterschiedlich verwendet werden. Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Verwendungsformen.
Selbständige Verwendungsformen sind beispielsweise kopieren, verbreiten, senden, vortragen, aufführen, öffentliche Zugänglichmachung (Verwertungsrechte als Quelle selbständiger Verwendungsformen). Da die Verwertungsrechte, als gesetzliche Regelungen, abstrakt und generell gehalten sind, erfasst jedes Verwertungsrechte eine Vielzahl verschiedener Nutzungsarten.
Beispiel: Innerhalb des Verbreitungsrechts gibt es bei Büchern die Nutzung des Buches in Taschenbuchformat oder als Hardcover-Sonderausgabe. Beides sind unterschiedliche selbständige Nutzungsarten. Durch das Internet können Bücher auch als ebook verbreitet werden. Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf eine, mehrere oder alle Nutzungsarten zu nutzen (vgl.
§ 31 UrhG@).
Technische Erneuerungen können neue selbständige Verwendungsformen des Werkes bieten. Dies muss aber nicht in jedem Fall sein (siehe Nutzungsarten,
Rz.3).
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