Verwertungshandlungen
Rz. 7
Die Nutzungsart betrifft die tatsächliche Verwendungsform. Als Quelle selbständiger Nutzungsarten dienen die Verwertungsrechte. Selbständige Nutzungsarten sind beispielsweise kopieren, verbreiten, senden, öffentliche Zugänglichmachung.
Da die Verwertungsrechte, als gesetzliche Regelungen, abstrakt und generell gehalten sind, erfasst jedes Verwertungsrechte eine Vielzahl verschiedener Nutzungsarten, d.h. innerhalb eines gesetzlichen Verwertungsrechts gibt es unterschiedliche Nutzungsarten.
Das Verbreitungsrecht umfasst das Anbieten und Inverkehrbringen des Werkes (
§ 17 UrhG@). Das Vervielfältigungsrecht (
§ 16 UrhG@) umfasst das Kopieren und Drucken.
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