jura-basic (Schriftwerke Sammelwerk) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Urheberrecht (Sprachwerke, Schriftwerke)

Sammelwerk

Rz. 30

Die Zusammenfassung von unabhängigen Texten bildet eine Sammlung. Eine Sammlung kann ein Sammelwerk sein.

Bei einer Sammlung (Auflistung) von unterschiedlichen Texten kann eine Abgrenzung zum Sammelwerk schwierig sein.

Eine Sammlung von Texten (z.B. Gedichten, Erzählungen) ist ein Sammelwerk iSd § 4 Abs. 1 UrhG@, wenn

  • die gesammelten Texte inhaltlich unabhängig voneinander sind und

  • die Sammlung aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Texte, als eine persönliche, geistige Schöpfung anzusehen ist (§ 4 Abs. 1 UrhG@).

Beispiel: Ein Buch mit mehreren Gedichten von verschiedenen Autoren ist urheberrechtlich ein Sammelwerk. Die einzelnen Schriftwerke sind inhaltlich unabhängig voneinander.

Eine Sammlung (Auflistung) von Texten ist kein Sammelwerk, wenn die unterschiedlichen Texte inhaltlich nicht unabhängig voneinander sind (siehe Sammelwerke).


<< Rz. 29 || Rz. 31 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 0001537 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...