SuchmaschinenOptimierung
Rz. 31
Suchmaschinen-Optimierung dient dazu, das Ergebnisse im Suchmaschinenranking zu verbessern
Eine Webseite mit Text kann urheberrechtlichen Schutz durch überdurchschnittliche Verwendung von Sprache im Rahmen einer Suchmaschinen-Optimierung erlangen, insbesondere wenn durch eine geschickte Auswahl und Anordnung von Schlüsselwörtern eine Spitzenposition in der Suchmaschine erreicht wird (vgl. OLG Rostock, 27.06.2007 - 2 W 12/07). Eine auf diese Weise vorgenommene Gestaltung von Webseiten verschafft den Webseiten eine individuelle Prägung und hebt sie deutlich aus der Vielzahl durchschnittlicher Internetauftritte anderer Anbieter heraus. Eine solche Gestaltung von Webseiten (Webtexten) übersteigt deutlich das Schaffen eines durchschnittlichen Webdesigners, welches auf einer routinemäßigen und handwerksmäßigen Zusammenfügung des Materials beruht (so OLG Rostock aaO).
Die Auswahl, die Einteilung und die Anordnung von Suchbegriffen aus der Alltagssprache auf den Webseiten können die individuelle schöpferische Eigenheit bilden (so OLG Rostock aaO).
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