Einleitung
Rz. 1
Die Schutzdauer ist bei den
Urheberrechten und
verwandten Schutzrechten unterschiedlich.
Für anonyme und pseudonyme Werke gibt es Sonderregelungen (siehe Schutzdauer der Urheberrechte,
Rz.2).
Nach Ablauf der Schutzdauer erlischt das Urheberrecht oder das verwandte Schutzrecht. Das Werk wird gemeinfrei, d.h. jedermann kann das Werk zustimmungs- und vergütungsfrei verwerten .
Unabhängig von der Schutzdauer sind auch bestimmte geistige Leistungen gemeinfrei, z.B. Ideen, Fakten und Erkenntnisse (siehe Gemeinfreies Werk,
Rz.4).
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Rz. 2 >>