jura-basic (Werk bildendeKunst) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Urheberrecht (Bildende Kunst und angewandte Kunst)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen urheberrechtlichen Schutz (siehe Werke).

Zu den geschützten Werken gehören Werke der bildenden Kunst und angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG@.

Werke der angewandten Kunst betreffen Formgebung und Formdesigne von Gebrauchsgegenständen.

Nach dem Urheberrecht wird nicht jedes Werk der angewandten Kunst oder bildenden Kunst geschützt. Erforderlich ist, dass ein Werk der bildenden Kunst oder angewandten Kunst als eine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 Abs. 2 UrhG@ anzusehen ist (siehe Schöpfung).

Eine persönliche, geistige Schöpfung liegt vor, wenn ein Mensch eine individuelle geistige Leistung mit gewisser Gestaltungshöhe erbracht hat (Leistung mit gewissem Grad an Individualität, Kreativität, bzw. Eigentümlichkeit).


|| Rz. 2 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000617 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...