Werkarten
Rz. 2
Werkarten sind unterschiedliche geistige Leistungen, wie Schriftwerke, Reden, Computerprogramme.
Unter das Urheberrecht soll nicht jede Werkart fallen, sondern nur Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Zu den geschützten Werken (geistigen Leistungen) gehören insbesondere Schriftwerke, Computerprogramme, Lichtbildwerke, Werke der Musik, bildenden Kunst, angewandten Kunst (
§ 2 Abs. 1 UrhG@). An diesen Werken kann der Urheber die Urheberrechte erlangen (siehe
Urheberrechte).
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