Sukzessionsschutz
Rz. 19
Der Sukzessionsschutz schafft einen Bestandschutz für erworbene Nutzungsrechte
Er bietet Bestandsschutz gegen spätere Rechtseinräumung und Bestandschutz bei Inhaberwechsel (Übertragung) und Verzicht (
§ 33 UrhG@), z.B. hat ein Hauptlizenzinhaber seine Hauptlizenz auf eine andere Person übertragen (Inhaberwechsel), dann bleiben die zuvor erteilten Unterlizenzen bestehen und wirken weiter (sog. Weiterwirkung von Nutzungsrechten). Gleiches gilt bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Hauptlizenzvertrages. Auch dann bleiben die zuvor erteilen Unterlizenzen bestehen und wirken weiter (siehe
Sukzessionsschutz).
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