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Urheberrecht (Sprachwerke, Schriftwerke)

Gebrauchsanweisungen

Rz. 16

Gebrauchsanweisungen sind Gedankenausdrücke in Schriftzeichen

Nicht jeder Text ist urheberrechtlich geschützt. Erforderlich ist, dass der Text als Werk iSd § 2 Abs. 2 UrhG@ angesehen werden kann. Dies erfordert eine persönliche geistige Schöpfung. Dies ist bei Gebrauchsanweisungen nicht immer der Fall.

Sie enthalten regelmäßig keine persönlichen Eigenarten des Autors, da sie vorgegebene Tatsachen beschreiben. Eine Gebrauchsanleitung muss mehr sein, als ein Aneinanderreihen von Tatsachen. Das Aneinanderreihen von Tatsachen ist eine normal geistige Leistung ohne einen gewissen Grad an Gestaltungshöhe. Allerdings können Handlungsanweisungen unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich geschützt sein (siehe Gebrauchstext, Rz.17).


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Dokument-Nr. 0001537 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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