Mustervertrag
Rz. 13
Der Mustervertrag kann ein geschütztes Schriftwerk sein.
Nicht jeder Text ist urheberrechtlich geschützt. Erforderlich ist, dass der Text als Werk iSd
§ 2 Abs. 2 UrhG@ angesehen werden kann. Dies erfordert eine persönliche geistige Schöpfung. Dies ist bei einem Mustervertrag nicht immer der Fall.
Sein Vertragsinhalt gibt die Rechtslage wieder. Die Informationen sind aus Gesetzen, Verordnungen oder Urteilssätzen entnommen. Daher sind die inhaltliche Regelungen (rechtliche Informationen) nicht geschützt.
Nicht geschützt sind auch die im Vertrag verwendeten juristischen Standardformulierungen.
Bei einem Mustervertrag ist zwar der
- Inhalt (Rechte und Pflichten des Vertrags) nicht geschützt, aber durch
- die besondere Formulierung und
- die Art der Einteilung und Anordnung des dargestellten Stoffes
kann eine überdurchschnittliche persönliche geistige Leistung entstehen (siehe Merkblatt,
Rz.14).
Anmerkung: Bei einem Roman kann auch der Inhalt als solches (die Story) einen urheberrechtlichen Schutz erlangen (siehe Literaturtext,
Rz.12).
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