Schutzbereich
Rz. 14
Der Schutz einer Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art richtet sich gegen die Verwertung der Darstellung.
Geschützt wird die Art der Darstellung, die Formgebung (Gestaltung).
Bei Zeichnungen für zu erstellende Gegenstände (sog. Entwürfen) bezieht sich der Schutz nur auf die Zeichnungen, nicht auf die nach der Zeichnung erstellten Gegenstände.
Der Verkauf des nach einem Entwurf hergestellten Gegenstandes ist keine Nutzung des Entwurfes (BGH, 03.11. 2013 - I ZR 143/12 unter Tz. 11,12, Geburtstagszug).
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