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Urheberrecht (Werke)

Gedankenausdruck

Rz. 6

Eine persönliche geistige Schöpfung iSd § 2 Abs. 2 UrhG@ erfordert, dass die Leistung wahrnehmbar ist. Erforderlich ist die äußerliche Mitteilung des Gedanken.

Innere Gedanken können durch Schrift, Reden, Zeichen oder sonstige Darstellungen ausgedrückt werden.

Beispiel: Ein Schriftsteller bringt seine Gedanken durch Text zum Ausdruck. Der Text ist das Produkt seiner Gedankenarbeit.


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Dokument-Nr. 000353 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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