Sammelwerke
Rz. 15
Sammelwerke sind Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die durch die Auswahl oder Anordnung der Elemente persönliche, geistige Schöpfungen darstellen (
§ 4 Abs. 1 UrhG@), z.B. Zeitungen mit voneinander unabhängigen Beiträgen oder Zeitschriften. Ein Roman mit mehreren Kapiteln ist keine Sammlung, weil die Kapitel nicht unabhängig voneinander sind. Daher ist der Roman ein geschlossenes Schriftwerk...>>
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