Gedankeninhalt
Rz. 5
Werke sind persönliche geistige Schöpfungen (
§ 2 Abs. 2 UrhG@).
Persönliche Schöpfung bedeutet, dass etwas mit individuellem Charakter geschaffen sein muss. Erst der innere Gedanke, dann die äußerliche Mitteilung des Gedanke.
Gedanken können durch Schrift, Reden, Zeichen oder sonstige Darstellungen ausgedrückt werden (siehe Gedankenausdruck,
Rz.6).
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