Datenbanksoftware
Rz. 16
Die Kosten einer Datenbanksoftware zur Darstellung von Datenbankinhalten sind Investitionskosten (vgl. OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13).
Der Begriff der mit der Darstellung des Inhalts der Datenbank verbundenen Investition bezieht sich auf die Mittel, mit denen die Datenbank ihre Funktion der Informationsverarbeitung verliehen wird (siehe Wesentliche Investitionen,
Rz.6), dazu gehören auch die Kosten für die Darstellung der Elemente durch eine Datenbanksoftware (vgl. OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13).
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