Datenbankzugang
Rz. 12
Der Datenbankzugang betrifft den Zugang zu einer Datenbank und die Suche nach bestimmten Daten in der Datenbank (Datenbankdurchsuchung).
Das Schutzrecht des Datenbankherstellers nach
§ 87b UrhG@ umfasst Vervielfältigungen oder die öffentliche Zugänglichmachung von Daten aus einer Datenbank, aber nicht den Zugang zu den Daten und die Datenabfrage (z.B. durch eine Suchmaschine). Daher ist es rechtlich möglich, dass der Datenbankhersteller für den Zugang zu seiner Datenbank eine Anmeldung (Login) verlangt (siehe Datenabfrage,
Rz.13).
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