Rechenzentrum
Rz. 18
In Rechenzentren werden Datenbanken betrieben.
Vom Standort eines Rechenzentrums ist abhängig, welches nationale Recht auf die Datenbank anzuwenden ist. Es gilt das Territorialprinzip.
Geht es um den Zugriff auf eine deutsche Datenbank und um ein Durchsuchen der Datenbank ist deutsches Recht anzuwenden. Werden Daten der Datenbank über das Internet verändert oder zerstört ist deutsches Recht anzuwenden. Entscheidend ist nicht der Ort der Verletzungshandlung (z.B. Ausland), sondern der Ort der Rechtsverletzung. Die Datenveränderung erfolgt in Deutschland.
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