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Urheberrecht (Datenbankwerke und Sammelwerke)

Sammelwerke

Rz. 2

Sammelwerke sind Sammlungen von

  • Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen,

  • die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Daten

Nicht erforderlich ist, dass die Sammlung zusätzlich ein systematisches Ordnungssystem (z.B,. Sachverzeichnis) hat, damit die unabhängigen Elemente leicht zu finden sind. Ausreichend ist ein sog. Datenhaufen.

Unabhängige Elemente

Die Sammlung muss aus unabhängigen Elementen bestehen.

Elemente (Beiträge) können sein: Werke, Daten, Lieder, Gedichte, Fakten.

Die Elemente sind voneinander unabhängig, wenn es sich um einzelne, selbständige Beiträge handelt, z.B. verschiedene Artikel in einer Zeitung.

Der Aussagegehalt der einzelnen Elemente darf sich nicht erst im Zusammenhang mit dem Ganzen erschließen. So ist es beispielsweise bei einem Roman mit mehreren Kapiteln (Elementen). Hierbei handelt sich um ein geschlossenes Werk und nicht um eine Sammlung von unabhängigen Kapiteln (Beiträgen). Daher ist der Roman ein Schriftwerk und kein Sammelwerk.

Freie Elementeauswahl

Die Sammlung erlangt Werkcharakter, wenn die Auswahl der Elemente als eine persönliche geistige Schöpfung anzusehen ist (vgl. § 4 Abs.1 UrhG@).

Entsteht eine Sammlung ohne besondere Auswahlkriterien oder besteht kein Gestaltungsspielraum, dann kann kein Sammelwerk entstehen. In diesem Fall bleibt es bei der Sammlung, die urheberrechtlich nicht geschützt wird.

Sammlung mit individuellem Charakter

Die Sammlung muss eine persönliche geistige Schöpfung sein (vgl. § 4 Abs.1 UrhG@)

  • durch Auswahl der unabhängigen Elemente oder

  • durch Anordnung der unabhängigen Elemente.

Dies setzt einen Entscheidungsspielraum voraus. Ohne Gestaltungsspielraum des Sammlers kann kein Sammelwerk entstehen.

Durch die Auswahl oder Anordnung der unabhängigen Elemente (Werke, Daten, Fakten etc.) muss die Sammlung in ihrer Struktur einen individuellen Charakter haben (BGH 24.5 2007 - I ZR 130/ 04) z.B. durch Auswahl und Zusammenstellung von Beiträgen aufgrund besonderer Konzeption. So kann das Ergebnis einer individuellen Konzeption ein Kochbuch oder eine Liste von bestimmten Gedichttiteln sein (z.B. wegen bestimmten Auswahlkriterien). Nicht erforderlich ist eine besondere Qualität oder einen ästhetischen Wert der Sammlung (so BGH).

Einer vollständigen Sammlung fehlt der Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl (z.B. bei Aufnahme aller Musikstücke eines Musikers in die Sammlung). Je geringer der Gestaltungsspielraum für Auswahl oder Anordnung, desto eher fehlt die Individualität der Auswahl oder Anordnung (z.B. individuelle Anordnung fehlt, wenn Daten lediglich alphabetisch angeordnet sind).

Sammlungen von unabhängigen Elementen (Werke oder Nichtwerke) mit individuellem Charakter sind z.B.: Zeitungen, Festschriften, Sammlungen (Liste) von ausgewählten Gedichten, Liederbücher (Sammlung von Liedern), Kochbücher (Auswahl bestimmter Kochrezepte).

Nicht jedes Buch ist ein Sammelwerk. Das Buch muss aus unabhängigen Kapiteln bestehen. Dies ist bei einem Roman nicht der Fall. Der Roman ist ein geschlossenes Werk (Schriftwerk mit inhaltlich abhängigen Kapiteln) und nicht eine Sammlung von unabhängigen Kapiteln.

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Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)

1. Einleitung

2. Sammelwerke

3. Datenbankwerke

4. Rechtsverletzungen

5. Einzelfälle

   - Zeitung

   - Telefonbuch

   - Pressearchiv

   - Liederbuch

   - Handbuch für den Sachgebrauch

   - Gedichttitelliste

6. Weitere Themen


Dokument-Nr. 000400 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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