Datenbankwerke
Rz. 16
Das Datenbankwerk ist ein Unterfall des Sammelwerks
Ein Sammelwerk wird zu einem Datenbankwerk, wenn die unabhängigen Elemente des Sammelwerkes systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln zugänglich sind (
§ 4 Abs. 2 UrhG@). Ein Zugriff auf die unabhängigen Elemente kann über die EDV (online, offline) oder auf andere Weise (z.B. Blättern in Karteikarte) möglich sein ...>>
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Von den Datenbankwerken sind die
Datenbanken zu unterscheiden.
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